Du bist bereit, deine erste Motorradsaison zu starten und möchtest dabei weder Zeit noch Geld verschwenden? Dann bist du bei uns an der richtigen Stelle.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens erfolgreich zu gestalten.


Vorgehen ohne Führerprüfung Kat. B / Auto

Neulenkerinnen und Neulenker ohne Führerausweis der Kategorie B können den Lernfahrausweis nicht direkt beantragen. Vorgängig sind folgende Schritte zwingend notwendig:

  1. Nothelferkurs absolvieren (Gemeindeverwaltung
  2. Aktueller Sehtest (Optiker
  3. Gesuchsformular A≤35 kW ausfüllen (Website Strassenverkehrsamt)

Dem Gesuchsformular A≤35 kW sind ein aktuelles Passfoto sowie der aktuelle Sehtest und der Nachweis über den absolvierten Nothelfer beizulegen.

Das Gesuchsformular muss persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Dabei muss sich die gesuchsstellende Person mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Pass ausweisen können.

Danach empfehlen wir, sich direkt mit einer geeigneten Fahrschule in der Region in Verbindung zu setzen. So ist eine professionelle Begleitung von der Theorie bis zur praktischen Prüfung gewährleistet. Eine Liste der Schweizer Motorradfahrschulen ist über L-Drive.ch, zu finden.


Vorgehen mit Führerprüfung Kat. B / Auto

Besitzerinnen und Besitzer des Führerscheins der Kategorie B haben die erforderliche Theorieprüfung bereits abgeschlossen und können den Motorrad-Lernfahrausweis direkt beantragen. Zur Beantragung sind folgende Schritte zwingend notwendig:

1. Aktuelles Passfoto
2. Gesuchsformular A≤35 kW ausfüllen (Website Strassenverkehrsamt)

Der Antrag kann auf der Website des Strassenverkehrsamtes in der Region oder direkt am Schalter ausgefüllt werden. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, umgehend Kontakt mit einer Motorradfahrschule in der Region aufzunehmen.


Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Ein geeignetes Motorrad für diese Prüfung muss eine Motorleistung von mehr als 11 kW aufweisen und darf eine Maximalleistung von 35 kW nicht überschreiten. Um ein harmonisches Leistungsgewicht zu garantieren, ist dies auf höchstens 0.20 kW/kg begrenzt. Ausserdem muss das Motorrad Platz für zwei Personen bieten und darf über keinen Seitenwagen verfügen.


Nach der Beantragung des Ausweises

Der nächste Schritt, der so schnell wie möglich in Angriff genommen werden sollte, ist die Absolvierung der praktischen Grundausbildung (PGS). Diese dauert in der Regel 12 Stunden (Ausnahme für Inhaber der Kategorie A1, Erwerb bis 31.12.2020 nur 4 Stunden) und kann direkt in der Fahrschule absolviert werden.

Danach kannst du dich in privaten Fahrstunden individuell auf die Prüfung vorbereiten. In der Regel reichen dafür drei bis vier Doppellektionen aus.

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